Ein EU-Gericht erster Instanz hat heute, Mittwoch, einen Antrag Microsofts abgelehnt, die gegen das US-Unternehmen verhängten EU-Auflagen auszusetzen. Microsoft muss die Auflagen der EU demnach umsetzen und etwa sein Betriebssystem Windows auch ohne Media Player anbieten. Der Konzern habe nicht nachweisen können, dass eine Umsetzung der Auflagen einen schweren Schaden verursache.
Die EU-Kommission hatte Microsoft im März zu einer Rekordstrafe von 497 Mio. Euro verdonnert und darüber hinaus weit reichende Auflagen verhängt, die unter anderem die Integration des Media Player in das Betriebssystem betrafen. Gegen diese Auflagen hat der Softwarekonzern im Juni berufen und darüber hinaus eine Aussetzung des Urteils verlangt.
Das wurde von dem EU-Gericht nunmehr abgelehnt. Microsoft hatte unter anderem argumentiert, dass die von der Kommission geforderte Offenlegung der eigenen Technologie für direkte Wettbewerber die Anreize für Innovationen verringere. Die Forderung der Kommission, eine Windows-Version auch ohne Media Player anzubieten, widerspreche den Verbraucherinteressen. "Die Entscheidung der Kommission betrifft nicht allein Microsoft oder die Softwarebranche. Sie ist vielmehr ein Präzedenzfall und hat damit grundlegende Bedeutung auch für andere Branchen und Unternehmen mit einer dominanten Marktposition", hieß es in einer im November verbreiteten Stellungnahme des Konzerns.
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