In Deutschland ist erstmals ein User, der illegal Musik zum Download angeboten hatte, verurteilt worden. Wie der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft IFPI heute, Dienstag, mitteilte, musste ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus im Vergleichsweg insgesamt 8.000 Euro zahlen. Außerdem sei der Mann zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen - wegen seines geringen Einkommens waren dies 400 Euro - Geldstrafe zuzüglich zu den Gerichtskosten verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die deutsche Musikwirtschaft hat nach eigenen Angaben insgesamt 68 Strafanzeigen gegen Online-Anbieter von Musiktiteln gestellt. Dem Lehrling kamen die Behörden auf die Schliche, da der Provider auf Anfrage der Staatsanwaltschaft die Identität des Musikpiraten preisgab. Die Delikte des 23-Jährigen: Er hatte auf einem PC rund 6.000 Musiktitel als MP3-Dateien abgespeichert. Darüber hinaus beschlagnahmte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung 100 gebrannte CDs mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln. Die Titel hatte der Auszubildende über die Tauschbörse KaZaA angeboten.
Bei einer weiteren Hausdurchsuchung im Raum Köln wurden in der vergangenen Woche nach IFPI-Angaben zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers beschlagnahmt. Auf den Rechnern waren mehrere tausend Musiktitel abgespeichert. Der Lehrer hat seine "Taten" bereits gestanden, ein Strafverfahren läuft und seitens der Musikwirtschaft wurden zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht. IFPI-Vorsitzender Gerd Gebhardt kündigte unterdessen an, dass die Musikwirtschaft weiter gegen Rechtsverletzungen vorgehen will: "Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen", sagte Gebhardt.
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