Die neueste Version (6.02) von Apple iTunes übermittelt ohne ausdrückliche Zustimmung des Users Informationen an den iTunes-Server. Startet der Benutzer einen bestimmten Song, bekommt er plötzlich in einem kleinen Fenster unterhalb seiner Musikbibliothek Anregungen zu Songtitel und Alben, die dem gerade Gehörten ähnlich sind. Das Softwareprogramm sendet offenbar die Information, welche Musik augenblicklich vom User gespielt wird, an den Apple-Server und von dort kommt umgehend die Rückmeldung in Form von ungebetenen Künstlerempfehlungen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist diese Praktik jedenfalls kaum tragbar. Denn es käme darauf an, dass der User seine ausdrückliche Zustimmung zur Informationsübermittlung erteilt. "Einer der Hauptgrundsätze des Datenschutzes besagt, dass Daten nur übermittelt werden dürfen, wenn der Betroffene darüber ausdrücklich informiert wird. Eine Ausnahme machen da höchstens Fälle in der Strafverfolgung oder Ähnliches", erklärt Waltraut Kotschy, Geschäftsführendes Mitglied der Österreichischen Datenschutzkommission, gegenüber pressetext. Die Vorgangsweise von Apple sei jedenfalls falsch. Das Senden von Information wäre nur dann in Ordnung, wenn der Benutzer dieser Option vorher per Mausklick zustimmen würde, so Kotschy.
Das unerwünschte Ausspionieren der iTunes-Benutzer könnte dem Music Store schnell einen schlechten Ruf einbringen. Zwar werden nur die Interpretennamen übertragen, nicht jedoch das Album und der Songtitel, doch kaum ein Surfer freut sich über derartige Überwachung, die ohne Zustimmung erfolgt. Die gesendeten Daten werden immerhin nicht ausgewertet: Verändert der User den Bandnamen im ID-Tag, werden die ungewollten Empfehlungen durch eine allgemeine Werbung ersetzt. Schaltet man das kleine Zusatzfenster ab, unterbleibt die Übertragung der Informationen. Das Problem bleibt allerdings, dass nach der Installation der neuen iTunes-Version der Spion automatisch und standardmäßig eingeschaltet ist.
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